Das Einmaleins zu Balkonsolaranlagen – Vorteile, Preise und Rechtliches

Sie werden Balkonsolaranlage, Mini-PV-Anlage oder aber auch Balkonkraftwerk genannt. Solarmodule für den Balkon erfreuen sich großer Beliebtheit – besonders nachdem die Bundesregierung das Solarpaket I verabschiedet hat. Trotz aller Beliebtheit will die Anschaffung gut überlegt sein. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte zu einem kleinen Einmaleins über Balkonsolaranlagen zusammengefasst.

Lohnen sich Balkonsolaranlagen?

Grundsätzlich lohnen sich Balkonsolaranlagen fast immer. Man spart Stromkosten und die Umwelt wird geschont. So kann beispielsweise eine 400 Watt-Anlage bis zu 177 kg CO2 pro Jahr einsparen. Bei einer 800 Watt Mini-PV-Anlage wären es 330 kg. Vom Standort und dem Nutzverhalten hängt es ab, wie lange es braucht, bis sich die Anschaffung amortisiert hat.

Wie hoch ist die Leistung und der Ertrag?

Eine typische Balkonsolaranlage besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, die jeweils ca. 1,1 m x 1,7 m groß sind. Eine 400 Watt-Anlage (beide Module zusammen) erzeugt jährlich ca. 400 kWh Strom. Eine Mini-PV-Anlage mit 600 Watt Leistung hat einen Jahresertrag von ungefähr 600 kWh. Wer sich ein 800 Watt Balkonkraftwerk anschafft, erreicht einen Jahresertrag von durchschnittlich 800 kWh. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 2-Personen-Haushalts in Deutschland liegt bei 2000 bis 3500 kWh pro Jahr.

Beispielrechnung mit einer 400 Watt Balkonsolaranlage: Wird der gesamte aus dem Balkonkraftwerk gewonnene Strom (ca. 400 kWh pro Jahr) selbst verbraucht, macht das bei einem Strompreis von 30 Cent eine jährliche Ersparnis von ca. 120 Euro. Bei einer 600 Watt-Anlage wären es 180 Euro und bei einer 800 Watt Balkon-PV-Anlage 240 Euro Ersparnis. Dadurch kann sich die Anschaffung bereits nach wenigen Jahren rechnen – optimistisch gerechnet schon nach fünf bis acht Jahren. Da die Geräte häufig mehr als 20 Jahre halten, lohnt sich die Anschaffung umso mehr.

Wie muss eine Balkonsolaranlage für den höchsten Ertrag ausgerichtet sein?

Eine Balkonsolaranlage produziert immer Strom. Der Ertrag fällt je nach Himmelsrichtung und Schrägstellung des Moduls unterschiedlich aus. Auf der Südseite ist der Ertrag am höchsten, da dort die Sonne ihren Zenit erreicht. Hier lohnt sich ein Stromspeicher, um einen möglichst hohen Eigenverbrauch zu gewährleisten. Dies ist auch mit einer Ost- bzw. Westausrichtung der Module gegeben, da morgens und abends (Osten und Westen), der meiste Stromverbrauch im Haushalt ist. Im Norden, wo die Sonne untergeht, ist der Ertrag am niedrigsten. Bezüglich der Schrägstellung der Balkonsolaranlagen lässt sich feststellen, dass diese am effizientesten arbeiten, wenn die Sonne senkrecht auf die Module scheint. In Deutschland liegt der optimale Neigungswinkel für Balkonkraftwerke bei 30 – 40 Grad, wenn dieses auf der Südseite installiert ist.

Wie viel kosten Balkonsolaranlagen und gibt es Fördermöglichkeiten?

Die Anschaffungskosten für Balkonsolaranlagen variieren je nach Hersteller und Größe. So bekommt man günstige Anlagen mit 100 Watt Leistung schon ab 150 Euro, wobei teurere Modelle (800 Watt und mehr) bis zu 1.600 Euro kosten können. Eine bundesweite Förderung gibt es aktuell nicht. Allerdings entfällt die Mehrwertsteuer auf Mini-PV-Anlagen. Zudem bieten einige Bundesländer und Kommunen Fördermöglichkeiten für die Mini-Solaranlagen an. In Neuss gibt es hierfür einen eigenen Fördertopf, mit dem Balkonsolaranlagen im Rhein-Kreis Neuss pauschal mit 400 Euro bezuschusst werden. Weitere Informationen zur Förderung gibt es auf der Website der Stadt Neuss.

 

Rechtliches und Pflege – Was muss ich beachten?

Ist die Balkonsolaranlage gekauft, gilt es einige rechtliche Regelungen zu beachten. So muss der Betrieb der Anlage unter anderem gemeldet werden. Auch ist es wichtig, die Anlage sauber zu halten, um den Ertrag zu verbessern. Zudem brauchen Mieter keine Zustimmung vom Vermieter zur Installation der Mini-PV-Anlage. Allerdings gibt es auch hier einiges zu beachten.

Rechtliche Regelungen zu Balkonsolaranlagen

Durch das Solarpaket I ist die Registrierung von Balkonsolaranlagen vereinfacht worden. Seit April 2024 muss nicht mehr der Netzbetreiber informiert werden, wenn man ein Balkonkraftwerk betreibt. Es reicht eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Innerhalb von drei Schritten ist die Anlage registriert.

Des Weiteren sind bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung erlaubt. Somit können bis zu 800 Watt in das Stromnetz eingespeist werden. Allerdings bekommt man keine Vergütung für den eingespeisten Strom. Daher ist ein hoher Eigenverbrauch ratsam. Im Zuge des Solarpaket I wurden rücklaufende Stromzähler übergangsweise erlaubt. In der Praxis kommt es nur in Ausnahmefällen zum Rückwärtslaufen des Stromzählers, da die eingespeiste Strommenge zu gering ist. Alle Module zusammen dürfen eine Leistungshöchstgrenze von 2000 Watt nicht überschreiten.

Bisher sind für den Anschluss der Balkonsolaranlagen an das Stromnetz sogenannte Wieland-Steckdosen empfohlen worden. Diese müssen von einem Elektriker installiert werden. Künftig soll diese Empfehlung auch für die haushaltsüblichen Schuko-Steckdosen gelten.

Muss ich eine spezielle Versicherung abschließen?

Eine spezielle Versicherung für die Mini-Solaranlage ist nicht notwendig. Neue Hausratversicherungen (ab 2023) reichen für die Absicherung der Anlage aus. Allerdings rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jedem mit einem Bestandsvertrag mit dem eigenen Versicherer über die Balkonsolaranlage zu reden. In der Regel lassen sich die bestehenden Verträge auf die neuen Bedingungen umstellen. Auch die Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden ab, die durch die Mini-PV-Anlage verursacht werden. Auch hier ist es hilfreich mit dem entsprechenden Versicherer zu sprechen.

Pflegehinweise – Lange Effizienz dank sauberer Balkonsolaranlage

Laub, Pollen- oder Staubablagerungen schmälern den Ertrag einer Balkonsolaranlage, da das Sonnenlicht nicht mehr ungehindert auf die Solarzellen scheinen kann. Aus diesem Grund ist es ratsam die Solarmodule regelmäßig (idealerweise halbjährlich) zu reinigen. Dadurch können die Anlagen laut Studien bis zu 15 % mehr Leistung erbringen. Im Normalfall reicht die reinigende Wirkung von Regen aus. Hartnäckige Verschmutzung, wie zum Beispiel Vogelkot, kann mit Fensterreiniger entfernt werden. Anschließend sollte mit Leitungswasser die Fläche abgespült und mit einem Mikrofasertuch getrocknet werden. Alternativ kann die Fläche auch mit einem Duschabzieher streifenfrei abgezogen werden. Wichtig: Kein aggressives Putzmittel benutzen, da dies die Zellen beschädigen kann.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollte die Balkonsolaranlage vor der Reinigung vom Strom getrennt werden.

Balkonsolaranlagen als Mieter anschaffen

Grundsätzlich darf der Vermieter es nicht verbieten, wenn der Mieter sich eine Balkonsolaranlage anschafft. Es kann aber nicht schaden diesen vorab zu informieren. Sollen die Module allerdings an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht werden, muss dieser zustimmen. Auch muss bei denkmalgeschützten Gebäuden auch der Denkmalschutz beachtet werden. Da ist ein Anruf beim zuständigen Bauamt empfehlenswert. Vor allem muss darauf geachtet werden, dass die Anlage sturmfest montiert ist.

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